Unser Freizeitprogramm von 01. August 2024 - 31. Oktober 2024
Mobile Dienste
“Wir begegnen unseren Kunden nicht nur räumlich, sondern bewegen uns auch im Denken, bleiben flexibel und mobil.”
Leistungsumfang
Interdisziplinäre Frühförderung
Durch möglichst früh einsetzende Begleitung und Förderung sind wir, unter Einbeziehung der Hauptbezugspersonen des Kindes, bemüht, einen Beitrag für die bestmögliche Weiterentwicklung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten zu leisten. Denn gerade die ersten Lebensabschnitte eines Kindes sind jene, die es besonders prägen.
Kindergarten- und Schulassistenz
Dabei begleiten und betreuen wir Kinder mit sozialen Lernschwierigkeiten. Unser Anliegen und Auftrag ist es, unseren kleinen Kundinnen und Kunden eine Eingliederung in einen “normalen” Kindergarten- oder Schulalltag, ein unterstütztes Zusammensein mit allen anderen Kindern zu ermöglichen.
Familienentlastungsdienst
Auch im familiären Umfeld bieten wir Menschen mit Behinderung bestmögliche Unterstützung an, um die pflegenden Angehörigen zumindest stundenweise zu entlasten und so Menschen mit Behinderung so lange wie möglich zu unterstützen, im eigenen Familienverband leben zu können.
Wohnassistenz
Wir unterstützen Menschen auch dabei, in ihren eigenen vier Wänden ein Umfeld zu schaffen, das ihnen ein selbstständiges Leben ermöglicht.
Freizeitassistenz
Wir wollen Assistenz und Stütze für eine bedürfnisorientierte Freizeitbegleitung sein, um unseren Kundinnen und Kunden auch in der Freizeit mehr aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu bieten.
Antragstellung und Kosten
Familienentlastungsdienst, Freizeitassistenz, Interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung (IFF), Wohnassistenz und die pädagogisch-unterstützende Begleitung der Kindergarten- und Schulassistenz (KiSA) sind nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz 2004, mobile Dienstleistungen. Wenn Sie, per Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen gültigen Bescheid für eine (oder mehrere) der genannten Leistungen erhalten haben, werden 90% der Kosten von der Behörde übernommen. Bei IFF und KiSA werden 100% der Kosten übernommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit für Sie zugleich auch einen Antrag auf Befreiung vom verbleibenden Selbstbehalt zu stellen („Härtefall“). Ein „Härtefall“ liegt prinzipiell dann vor, wenn der Mensch mit Behinderung durch die Bezahlung des Selbstbehalts in eine wirtschaftliche Notlage geraten würde.
Sie können Antrag und Infomappe auch gerne bei uns vor Ort abholen!
Mobile Dienste
+43676 84 19 35 13